(1) Diese Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge (Aufträge) zwischen dem Übersetzer Maryline Guiet, Annastr.
49, D-40477 Deutschland (weiter im Text – Übersetzer) und seinem
Auftraggeber, soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich anerkannt
hat.
2.
Umfang
des Übersetzungsauftrags
(1)
Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Übersetzer kommt erst
durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(2) Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält
vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(3) Fertigstellungstermine
sind nur gültig, wenn sie von dem Übersetzer ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Gerät der Übersetzer mit seinen Leistungen in Verzug, ist dem
Übersetzer zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem
Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit der Übersetzer durch höhere
Gewalt oder andere unabwendbare, von dem Übersetzer nicht zu vertretende
Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch
des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
3.
Mitwirkungs-
und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den
Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten
(Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife, äußere
Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor
Drucklegung, sodass der Übersetzer
eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind
vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Fehler und Verzögerungen, die
sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und
Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(3) Der Auftraggeber übernimmt die
Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass
eine Übersetzung angefertigt werden
darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den
Übersetzer frei.
4.
Rechte
des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das
Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat
zunächst nur Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf
Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des
Mangels gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die
geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen
Frist oder lehnt er die
Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert
anzusehen, so kann der Auftraggeber
nach Anhörung des Übersetzers auf dessen Kosten die
Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert,
wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel
aufweist.
5.
Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-
Versendung oder durch Viren
verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software
hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im
Falle der Verletzung von
Hauptpflichten.
(2) Ansprüche des Auftraggebers
gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634
a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist
vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung.
(3) Die Haftung für
Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a BGB auf die gesetzliche
Verjährungsfrist beschränkt.
Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt,
zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von
fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich
diese zur Verschwiegenheit
entsprechend Nr. 6 verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers
sind fällig und zahlbar sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug.
(2) Alle Preise verstehen sich
netto + der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Höhe des Honorars wird je
nach Art und Schwierigkeit des Auftrags vereinbart.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin
hat der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein
etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Es besteht kein Widerrufsrecht für
den Auftraggeber.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist Düsseldorf.
(3) Gerichtsstand ist der
Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist
Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser
AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden
sind.
Düsseldorf, 10.09.2011