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          1.      Geltungsbereich    


(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge (Aufträge) zwischen dem Übersetzer Maryline Guiet, Annastr. 49, D-40477 Deutschland (weiter im Text – Übersetzer) und seinem Auftraggeber, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.  

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.    


          2.      Umfang des Übersetzungsauftrags    


(1) Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Übersetzer kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.  

(2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.  

(3) Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von dem Übersetzer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät der Übersetzer mit seinen Leistungen in Verzug, ist dem Übersetzer zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von dem Übersetzer nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.    


          3.      Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers    


(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.  

(2) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.  

(3) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.      


          4.      Rechte des Auftraggebers bei Mängeln    


(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.  

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gemacht werden.  

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Übersetzers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.      


          5.      Haftung    


(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail- Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.  

(2) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634 a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung.  

(3) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.      


          6.     
Berufsgeheimnis    


Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.    


          7. Mitwirkung Dritter
   


(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.  

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 verpflichten.               


          8. Vergütung
   


(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug.  

(2) Alle Preise verstehen sich netto + der gesetzlichen Mehrwertsteuer.    

(3) Die Höhe des Honorars wird je nach Art und Schwierigkeit des Auftrags vereinbart.              


          9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
     


(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.    

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.                 


          10. Rücktrittsrecht
    


 Es besteht kein Widerrufsrecht für den Auftraggeber.                


          11. Anwendbares Recht
    


(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.  

(2) Erfüllungsort ist Düsseldorf.  

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.  

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.              


          12. Salvatorische Klausel
   


Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.              


          13. Änderungen und Ergänzungen
   
 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Düsseldorf, 10.09.2011